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Ein Stapel Papierunterlagen und Dokumente liegt auf einem Schreibtisch, einige davon mit Büroklammern zusammengeheftet.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten

Veröffentlicht am: 09.03.2023
Lesezeit: 1 Min.
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Mit einer Patientenverfügung kann in schriftlicher Form festgelegt werden, welche medizinische Behandlung erfolgen soll, wenn der Patient seinen Willen in einer späteren Lebensphase nicht mehr äußern kann. Sie können in bestimmte Untersuchungen, Behandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen. Der schriftlich festgelegte Wille gilt unmittelbar und ist für Ärzte und Pflegekräfte bindend. Gern helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer Patientenverfügung. Die Kosten für die Beratung und Erstellung der Patientenverfügung werden von uns privat in Rechnung gestellt.

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Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

wir bitten die ehemaligen Patientinnen und Patienten der Praxis Heuberg/Thiel sich weiterhin an die Praxis vor Ort auf der Dudeler Str. 17A in 46147 Oberhausen zu wenden.

Die Praxis wird durch Frau Dr.med. Katrin Peuker und Herrn Stephan Mika weiterbetreut. Telefonisch erreichen Sie die Praxis unter der bekannten Rufnummer 0208 - 682424. Alternativ können Sie die Praxis auch per E-Mail kontaktieren. Dafür nutzen sie bitte die E-Mail Adresse

praxis2@praxis-schmachtendorf.de

Leider steht die Online - Rezeption aktuell nur Patientinnen und Patienten zur Verfügung die an dem Standort Hiesfelder Strasse in Behandlung sind. Wir bitten um ihr Verständnis.

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Des weiteren bleibt der Standort der Hiesfelder Strasse vom 24.12.2025 - 01.01.2026 geschlossen. In dringenden Fällen können Sie sich an unsere Zweigpraxis auf der Dudeler Strasse 17 A unter den o.g. Kontaktdaten wenden. An den Wochenenden sowie Feiertagen wenden Sie sich bitte an den hausärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 oder an die Notdienstpraxis am EKO auf der Virchowstr. 20, in 46047 Oberhausen.

Ab dem 02.01.2026 sind wir zu den gewohnten Sprechstundenzeiten wieder für Sie da.