Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten
Mit einer Patientenverfügung kann in schriftlicher Form festgelegt werden, welche medizinische Behandlung erfolgen soll, wenn der Patient seinen Willen in einer späteren Lebensphase nicht mehr äußern kann. Sie können in bestimmte Untersuchungen, Behandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen. Der schriftlich festgelegte Wille gilt unmittelbar und ist für Ärzte und Pflegekräfte bindend.
Gern helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer Patientenverfügung. Die Kosten für die Beratung und Erstellung der Patientenverfügung werden von uns privat in Rechnung gestellt.
Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Schmachtendorf
Hiesfelder Str. 200
46147 Oberhausen
0208 - 68 55 66 0208 - 68 76 06 rezepte@praxis-schmachtendorf.de
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Montag - Freitag
07.00 Uhr - 11.45 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
14.00 Uhr - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung.
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