Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten

Mit einer Patientenverfügung kann in schriftlicher Form festgelegt werden, welche medizinische Behandlung erfolgen soll, wenn der Patient seinen Willen in einer späteren Lebensphase nicht mehr äußern kann. Sie können in bestimmte Untersuchungen, Behandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen. Der schriftlich festgelegte Wille gilt unmittelbar und ist für Ärzte und Pflegekräfte bindend.

Gern helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer Patientenverfügung. Die Kosten für die Beratung und Erstellung der Patientenverfügung werden von uns privat in Rechnung gestellt.

Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Schmachtendorf
Hiesfelder Str. 200
46147 Oberhausen


0208 - 68 55 66 0208 - 68 76 06 rezepte@praxis-schmachtendorf.de


Sprechzeiten
Montag - Freitag
07.00 Uhr - 11.45 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag
14.00 Uhr - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung.

Kontakt

Anruf E-Mail Anfahrt Zeiten Kontakt­formular Termin

Vorbestellen

Service

Anamnese­bogen Rezept anfordern Überweisung anfordern

Social Media

Sprechzeiten

Montag - Freitag
07.00 Uhr - 11.45 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag
14.00 Uhr - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung.

Webseite übersetzen

Tippen Sie auf die jeweilige Flagge, um die Seite zu übersetzen.

Klicken Sie auf die jeweilige Flagge, um die Seite zu übersetzen.

Hinweis: Die Übersetzungen sind maschinelle Übersetzungen
und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.

Empfehlen Sie uns weiter
Teilen Sie unsere Internetseite mit Ihren Freunden.
Webseite übersetzen

Wählen Sie die jeweilige Flagge an, um die Seite zu übersetzen.

Hinweis: Die Übersetzungen sind maschinelle Übersetzungen
und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.